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Erbrecht ...

Testament | Vermächtnis | gesetzliche Erbfolge | Pflichtteilsrecht | Erbschafts- und Schenkungssteuer | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung
  • Verfügen Sie über ein Testament ?

Das deutsche Recht bietet schon zu Lebzeiten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um eine auf Ihre spezielle Lebenssituation zugeschnittene und kluge Vorsorge für Ihr Vermögen zu treffen. Unter dem Gesichtspunkt der zu berücksichtigenden Steuerlast bei einem Erbfall kann es oftmals sinnvoll sein, bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Schenkungen zu Lebzeiten vorzunehmen.

Die Anwaltskanzlei Tillmanns-Larisch berät und unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihres Willens.

  • Sind Sie Erbe geworden ?

Mit dem Eintritt des Erbfalls gehen auf die Erben alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Diese sind, je nachdem, ob Sie Alleinerbe oder Miterbe in einer Erbengemeinschaft geworden sind, unterschiedlich ausgestaltet. Zu berücksichtigen ist im Erbfall auch, ob neben testamentarischen Erben möglicherweise noch Pflichtteilsberechtigte existieren, die ihren Pflichtteilsanspruch einfordern.

Auch hier stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zu Verfügung.

  • Der Ernstfall ist eingetreten – Vorsorgevollmacht /Patientenverfügung

Ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, können Sie oftmals nicht mehr selber eigenständig handeln.

Wenn Sie Ihre Rechte gewahrt wissen möchten, sollten Sie sich frühzeitig mit der Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beschäftigen und sich entsprechend absichern. Auch hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass sich weiterhin vertraute Personen um Sie kümmern können und dafür Sorge tragen, dass Ihr Willen auch respektiert und umgesetzt wird.

Gerne helfen wir Ihnen auch bei einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche optimal zu gestalten.

Ihre Ansprech­partnerin:

Anke Tillmanns-Larisch
Fachanwältin für Strafrecht und Familien­recht | Fachanwalts­geprüft im Erbrecht | Fachanwalts­geprüft im Arbeits­recht

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